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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Friedenserklärung

Es gibt keine spezifischen Bedingungen für die Friedenserklärung. Ab 18 Jahren können Sie kostenlos und ohne besondere Bedingungen beitreten. Danke im Namen aller Kinder. Sie sind die Zukunft!!


Allgemeine Geschäftsbedingungen für B of Joy co-op Donor

Im Moment sind für B of Joy co-op Donor keine besonderen Bedingungen verfügbar. Ab 18 Jahren können Sie kostenlos und ohne besondere Bedingungen beitreten. Danke im Namen aller Kinder. Sie sind die Zukunft!!


Allgemeine Geschäftsbedingungen für B of Joy co-op Unterstützer

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B of Joy co-op Ewige Mitglieds zertifikate (EMZ)

Allgemeine Geschäftsbedingungen B von Joy co-op-Zertifikaten
©2015 United People Foundation, Gründerväter von B of Joy co-op

Artikel 1.     Allgemeines
1.   B of Joy co-op, im Folgenden als „BojC“ bekannt, ist eine Genossenschaft (in Gründung) der United People Foundation. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Ausstellung und Lieferung von B of Joy co-op Ewige Mitglieds zertifikaten, im Folgenden bekannt als: „BojC-Zertifikat(e), die von der United People Foundation, im Folgenden „UPF“ genannt, und einem BojC-Mitglied, im Folgenden, bereitgestellt werden bekannt als „Mitglied“, auf das UPF diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern keine Partei ausdrücklich und schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen ist.
2.   Die jeweiligen Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit UPF, deren Umsetzung die Einschaltung eines Dritten durch UPF erfordert.
3.   Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sein, gelten die übrigen Klauseln dieser Geschäftsbedingungen dennoch in vollem Umfang. UPF und Mitglied werden in diesem Fall beraten, um neue Klauseln zu erlassen, die die nichtigen oder nichtig gemachten Klauseln ersetzen, wobei Ziel und Zweck der ursprünglichen Klauseln so weit wie möglich beibehalten werden.
4.   Sollten Unklarheiten bezüglich der Klarstellung einer oder mehrerer Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen bestehen, ist die Erklärung im Sinne dieser Klauseln zu suchen.
5.   Sollte zwischen den Parteien eine Situation auftreten, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, ist die Situation im Sinne dieser Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
6.   Sollte UPF die strikte Einhaltung dieser Bedingungen nicht konsequent durchsetzen, bedeutet dies nicht, dass die darin enthaltenen Klauseln keine Anwendung finden oder dass UPF in anderen Fällen in irgendeiner Weise das Recht verliert, die strikte Einhaltung der Klauseln dieser Bedingungen zu verlangen und Bedingungen.

Artikel 2.    Sonderangebote
1.   Alle UPF Sonderangebote sind freibleibend, es sei denn, im Sonderangebot ist eine Annahmefrist angegeben. Ist keine Annahmefrist angegeben, können keine Rechte aus dem Angebot hergeleitet werden, sollte das zum Sonderangebot gehörende Produkt nicht mehr verfügbar sein.
2.   UPF kann nicht rechtlich an sein Sonderangebot gebunden werden, wenn das Mitglied vernünftigerweise erkennen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Druckfehler enthält.
3.   Der Preis der genannten BojC-Zertifikate ist frei von Mehrwertsteuer und/oder sonstigen Abgaben sowie Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
4.   Derzeitige UPF Sonderangebote gelten nicht automatisch für alle zukünftigen Ausstellung von BojC-Zertifikaten.

Artikel 3.    BojC Zertifikat und Kaufvertrag
1.   BojC Zertifikat(e) enthalten in sich einen Kaufvertrag, im Folgenden „Vereinbarung“ genannt. Der Vertrag zwischen UPF und Mitglied wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2.   Die Vereinbarung zwischen UPF und dem Mitglied sieht vor, dass: a) das Mitglied durch den Kauf von BojC Zertifikat(e) Miteigentümer der BojC (in Gründung) wird und das Recht auf eine (1) Stimme erhält, b) UPF, wenn 10.000 oder mehr Mitglieder teilnehmen, die Internetbanking-Lizenz beantragen, c) das Ziel von a) und b) die auf unbestimmte Zeit befristete Gründung der Genossenschaftsbank BojC (in Gründung) ist und somit der Vertrag zustande kommt.
3.   Die Zeit, die UPF benötigt, um 10.000 Mitglieder zu gewinnen, ist derzeit nicht bekannt. Ab dem Moment, in dem UPF die Internetbanking-Lizenz beantragt hat, sollte BojC unter normalen Umständen innerhalb von 9 bis 12 Monaten einsatzbereit sein. Während der gesamten Vertragslaufzeit, wie in Artikel 3.2 beschrieben, bleiben die investierten Mittel unter der Kontrolle und Aufsicht von UPF. Eine Auszahlung von Geldern ist aufgrund der angegebenen Internetbanking-Lizenzbedingungen und -vereinbarungen nicht möglich.
4.   Sollte für die Ausführung bestimmter Aufgaben oder die Lieferung bestimmter Waren eine Frist vereinbart oder vermerkt sein, so ist diese Frist nie endgültig. Wird eine Frist nicht eingehalten, hat das Mitglied UPF schriftlich in Verzug zu setzen, woraufhin UPF eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrages angeboten wird.
5.   UPF wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen guter handwerklicher Arbeit auf der Grundlage des aktuellen wissenschaftlichen Wissensstandes einhalten.
6.   UPF behält sich das Recht vor, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404, 7:407 Teil 2 und 7:409 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Niederlande ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.   Das Mitglied ist für die Bereitstellung aller Informationen verantwortlich, die UPF für wesentlich hält. Sollte das Mitglied unrichtige und/oder unvollständige Angaben machen, behält sich UPF das Recht vor, den Vertrag auszusetzen und/oder zu kündigen und dem Mitglied die durch zusätzliche (Reparatur-)Arbeiten entstehenden Mehrkosten zum üblichen Tarif in Rechnung zu stellen.
8.   UPF sendet nach Prüfung aller vom Mitglied eingereichten Informationen und nach Erhalt der Zahlung des Mitglieds den Nachweis der im Namen des Mitglieds registrierten BojC Zertifikate digital im PDF Format an das Mitglied.
9.   Sollte sich bei der Durchführung des Vertrages herausstellen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages erforderlich sind, werden alle Parteien den Vertrag unverzüglich und in gegenseitigem Einvernehmen anpassen.

Artikel 4.    Auflösung der Vereinbarung
1.   UPF ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände vorliegen, die die Erfüllung des Vertrages nach ihrer Art unmöglich machen oder eine Situation eintritt, in der UPF eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zumutbar ist.
2.   Wenn der Vertrag durch UPf aufgelöst wird, bleiben die erworbenen BoJC-Zertifikate(s) mit einem Nennwert von 100 € (einhundert Euro) als BoJC-Aktie rechtsgültig. Das Mitglied behält das legitime Recht, Genossenschafter von BoJC zu werden oder zu bleiben, sofern die Artikel 7.2, 8.1 und 8.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung finden.
3.   Nach der formellen Gründung von BoJC, einschließlich der Eintragung in die niederländische Handelskammer, überträgt UPF die Gelder, die sie aufgrund des Erwerbs der BoJC-Zertifikate(s) verwaltet, an BoJC, abzüglich 10 % pro Jahr des Kaufpreises der erworbenen BoJC-Zertifikate(s). Die 10 % pro Jahr ab Teilnahme sind ein Beitrag des Mitglieds an UPF. Dies aufgrund aller Kosten, die UPF bei der Erfüllung des Vertrags entstanden sind, wie in Artikel 3 unter Punkt 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben.
4.   Wenn UPF mit der Aussetzung oder Auflösung des Vertrags fortfährt, ist UPF in keiner Weise an den Ersatz von Schäden und Kosten, in welcher Weise auch immer, gebunden.

Artikel 5.    Zahlung von BojC-Zertifikaten
1.   Die Zahlung des/der BojC-Zertifikat(e) hat das Mitglied im Voraus in Euro zu leisten. Nach Prüfung der Registrierung des Mitglieds und Eingang der Zahlung des Mitglieds wird dem Mitglied der Nachweis der auf den Namen des Mitglieds registrierten BojC Zertifikate digital im PDF Format zugesandt.

Artikel 6.    Eigentumsrecht BojC Zertifikate
1.   Von UPF bereitgestellte BojC Zertifikate dürfen vom Mitglied nicht weiterverkauft oder als Währung verwendet werden. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Zertifikate zu verpfänden oder in irgendeiner Weise zu belasten.
2.   Das Mitglied ist verpflichtet, das/die BojC-Zertifikat(e) in zumutbarer Weise zu verwahren. Sollte ein Dritter die BojC-Zertifikat(e) in Anspruch nehmen, Rechte daran pfänden oder geltend machen, ist das Mitglied verpflichtet, unverzüglich informieren Sie die BojC über die Situation.
3.   Im Falle des Todes des Mitglieds können die rechtmäßigen Erben die BojC-Bescheinigung(en) an UPF zurückgeben und erhalten den Gegenwert in Euro abzüglich der in Artikel 4-3 genannten Kosten von 10 % pro Jahr.

Artikel 7.    Haftung
1.   Sollte UPF haften, ist die Haftung auf die Bestimmungen dieses Artikels beschränkt.
2.   UPF haftet nicht für Schäden jeglicher Art, wenn diese durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Mitglieds an UPF entstanden sind.
3.   UPF haftet ausschließlich für direkte Schäden.
4.   Als unmittelbarer Schaden gelten ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung von Schadensursache und Schadenshöhe, soweit es sich bei der Feststellung um Schäden im Sinne dieser Bedingungen handelt, angemessene Kosten zur Aufrechterhaltung des Vertrages nach der mangelhafte Leistung von UPF, soweit diese UPF zuzurechnen ist, und angemessene Kosten zur Schadensabwehr oder -begrenzung, soweit das Mitglied nachweist, dass diese Kosten zur Abwehr eines unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben und Bedingungen. UPF haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, Einnahmeverluste, entgangene Einsparungen und Schäden infolge (Unternehmens-)Stagnation.
5.   Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden durch UPF oder ihre leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Artikel 8.    Haftungsausschluss
1.   Das Mitglied schützt UPF vor jeglicher Haftung von Dritten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Schäden erlitten haben und deren Ursache auf andere außerhalb von UPF zurückzuführen ist. Wird die UPF von einem Dritten in Anspruch genommen, ist das Mitglied verpflichtet, die UPF sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm erwartet werden kann.
2.   Unterlässt das Mitglied die Ergreifung angemessener Maßnahmen, so ist UPF ohne Inverzugsetzung berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die dadurch bei UPF und Dritten entstehen, gehen zu Lasten und auf Gefahr des Mitglieds.

Artikel 9.    Geistiges Eigentum
1.   UPF behält sich die Rechte und Qualifikationen vor, die ihnen aufgrund des Urheberrechts und anderer Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums zustehen. UPF behält sich das Recht vor, die bei der Durchführung eines Vertrages gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, solange keine streng vertraulichen Informationen über ein Mitglied an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 10.    Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1.   Alle Rechtsbeziehungen, bei denen UPF eine Partei ist, unterliegen niederländischem Recht, auch wenn ein Vertrag ganz oder teilweise im Ausland abgeschlossen wird oder wenn eine Partei des Vertrages im Ausland ansässig ist.
2.   Der Richter am Sitz der UPF ist durch Ausschluss entscheidungsbefugt in Streitfällen, es sei denn, das Gesetz verlangt etwas anderes. In jedem Fall hat UPF das Recht, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht gemäß dem Gesetz vorzulegen.
3.   Die Parteien werden die Angelegenheit erst an den Richter verweisen, nachdem sie ihr Bestes getan haben, um die Streitigkeit durch gegenseitige Konsultation beizulegen.

Artikel 11.    Standort und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer in Roermond in den Niederlanden registriert.
2.   Es gelten die jeweils aktuellsten AGB bzw. die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit UPF gültige Fassung.
3.   Bei Streitigkeiten über die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgebend.


Allgemeine Geschäftsbedingungen von URA-Kontoinhabern

Allgemeine Geschäftsbedingungen für URA-Kontoinhaber
©2020 United People Foundation, Gründerväter der URA-Plattform

Artikel 1.
    Allgemeines

1.   Die URA-Plattform ist ein genossenschaftlicher Verein in Gründung der United People Foundation, im Folgenden: „UPF“. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die natürliche oder juristische Person, im Folgenden: „Mitglied“, die die URA-Währung zur Verwendung als Rechnungseinheit und Tauschmittel kauft. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für das Mitglied, das ein URA-Konto eröffnet und/oder unterhält, für das UPF diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen sind.
2.   Die jeweiligen Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen mit UPF, deren Umsetzung die Einschaltung eines Dritten durch UPF erfordert.
3.   Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise Leere oder nichtig sein, gelten die übrigen Klauseln dieser Geschäftsbedingungen dennoch in vollem Umfang. UPF und Mitglied werden in diesem Fall beraten, um neue Klauseln zu erstellen, die die nichtigen oder nichtig gemachten Klauseln ersetzen, wobei sie darauf abzielen, das Ziel und die Neigung der ursprünglichen Klauseln so weit wie möglich zu erhalten.
4.   Sollten Unklarheiten bezüglich der Klarstellung einer oder mehrerer Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen bestehen, ist die Erklärung im Sinne dieser Klauseln zu suchen.
5.  Sollte zwischen den Parteien eine Situation auftreten, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, ist die Situation im Sinne dieser Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
6.   Sollte UPF die strikte Einhaltung dieser Bedingungen nicht konsequent durchsetzen, bedeutet dies nicht, dass die darin enthaltenen Klauseln keine Anwendung finden oder dass UPF in anderen Fällen in irgendeiner Weise das Recht verliert, die strikte Einhaltung der Klauseln dieser Bedingungen zu verlangen und Bedingungen.

Artikel 2.    Haftung
1.   Sollte UPF haften, ist die Haftung auf die Bestimmungen dieses Artikels beschränkt.
2.  UPF haftet nicht für Schäden jeglicher Art, wenn diese durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Mitglieds an UPF entstanden sind.
3.   UPF haftet ausschließlich für direkte Schäden.
4.   Als unmittelbarer Schaden gelten ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung von Schadensursache und Schadenshöhe, soweit es sich bei der Feststellung um Schäden im Sinne dieser Bedingungen handelt, angemessene Kosten zur Aufrechterhaltung des Vertrages im Anschluss an die mangelhafte Leistung von UPF, soweit diese UPF zuzurechnen ist, und angemessene Kosten zur Schadensabwehr oder begrenzung, soweit das Mitglied nachweist, dass diese Kosten zur Abwehr eines unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben und Bedingungen. UPF haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden, Einnahmeverluste, entgangene Einsparungen und Schäden infolge (Unternehmens)Stagnation.
5.  Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden durch UPF oder ihre leitenden Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Artikel 3.    Haftungsausschluss
1.  Das Mitglied schützt UPF vor jeglicher Haftung von Dritten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Schäden erlitten haben und deren Ursache auf andere außerhalb von UPF zurückzuführen ist. Wird die UPF von einem Dritten in Anspruch genommen, ist das Mitglied verpflichtet, die UPF sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm erwartet werden kann.
2.   Unterlässt das Mitglied die Ergreifung angemessener Maßnahmen, so ist UPF ohne Inverzugsetzung berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die dadurch bei UPF und Dritten entstehen, gehen zu Lasten und auf Gefahr des Mitglieds.

Artikel 4.    Die URA-Währung
1. Die Währung URA wird vom Mitglied ausschließlich als Rechnungseinheit und Tauschmittel verwendet.
2. In Phase 1 werden eingehende Euro kostenlos eins zu eins in die URA-Währung getauscht.
3. Der URA-Coin kann in Phase 1 im geschlossenen Kreis der URA-Plattform ausgegeben werden.
4. Die eingereichten Euro werden von UPF unter anderem in Ressourcen, natürliche Kräfte, faire Geschäftspraktiken und Menschen investiert. Dadurch entsteht ein Basiswert (Deckung) mit den gekauften URAs.
5. Alle im Kreis zirkulierenden URAs sind, wie in Artikel 4 Nummer 4 beschrieben, durch einen Basiswert gedeckt, der letztlich auf Arbeitsstunden zurückgeführt werden kann.
6. In Phase 2kann das Mitglied seine URA-Coins in Euro, Dollar und andere Währungen umtauschen.
7. Das Mitglied wird die URA-Währung nicht für Spekulationszwecke und Zinsbelastungen verwenden.
8. Wenn ein Mitglied die URA-Währung unsachgemäß verwendet, kann dies dazu führen, dass UPF das URA-Konto und die URA-Coins des Mitglieds vorübergehend oder dauerhaft sperrt.
9. Mehr über Phase 1 und 2 der URA-Plattform erfahren Sie unter: https://bit.ly/2SB4fUB

Artikel 5.    Das URA-Konto
1. Bei der Eröffnung eines geschäftlichen URA-Kontos muss das Mitglied den korrekten Namen und das Geburtsdatum des Ansprechpartners des Unternehmens oder der Organisation auf dem entsprechenden Formular angeben.
2. Bei der Eröffnung eines privaten URA-Kontos muss das Mitglied den korrekten Namen, das Geburtsdatum und andere erforderliche Informationen auf dem entsprechenden Formular angeben.
3. Durch Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages hat das Mitglied Zugang zu einem kompletten E-Commerce-Modul mit Marktplatz, Webshop und Warenkorb, Aktionspreis, Lagerverwaltung, Firmenführer, Anzeigen und bei ausreichender Beteiligung: einem Einkaufskollektiv. Zusatzinfo: https://bit.ly/3iDy4hy
Der URA-Eröffnungssaldo muss mindestens eine (1) URA sein, um an der URA-Plattform teilnehmen zu können.
5. Bei verspäteter Zahlung des Jahresbeitrags wird das URA-Konto für einen Monat gesperrt. Sollte nach diesem Monat der jährliche Mitgliedsbeitrag noch nicht bezahlt sein, wird das URA-Konto geschlossen und das bestehende URA-Guthaben gelöscht.
6. Das Mitglied hat seine Zugangsdaten zum URA-Konto unter allen Umständen geheim zu halten. Dies gilt für den Benutzernamen und das Login-Passwort in Kombination mit einer bestimmten E-Mail-Adresse des Mitglieds.
7. Wenn das Mitglied die Zugangsdaten des URA-Kontos an Dritte weitergibt, können UPF und die URA-Plattform in keiner Weise für die Folgen dieses Verhaltens haftbar gemacht werden.
8. Durch die aktive Nutzung des URA-Kontos über die URA-Plattform trägt das Mitglied zur Verwirklichung einer Welt bei, in der Wohlbefinden, Frieden und Wohlstand normal sind.
9. Das Mitglied befürwortet die Bedeutung von „Guter Umgang mit allem Leben“ als Standard, in dem eine faire und gerechte Kreislaufwirtschaft angestrebt wird, in der die lokale Wirtschaft angeregt wird.
10. Das Mitglied wird sich bemühen, über seinen URA-Account einen friedlichen Übergang in eine neue Welt zu ermöglichen, unter anderem durch möglichst nachhaltige Nutzung seiner URAs.

Artikel 6.    Geistiges Eigentum
1. UPF behält sich die Rechte und Qualifikationen vor, die ihnen aufgrund des Urheberrechts und anderer Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums zustehen. UPF behält sich das Recht vor, die bei der Durchführung eines Vertrages gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, solange keine streng vertraulichen Informationen über ein Mitglied an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 7.    Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Alle Rechtsbeziehungen, bei denen UPF eine Partei ist, unterliegen niederländischem Recht, auch wenn ein Vertrag ganz oder teilweise im Ausland abgeschlossen wird oder wenn eine Partei des Vertrages im Ausland ansässig ist.
2. Der Richter am Sitz der UPF ist durch Ausschluss entscheidungsbefugt in Streitfällen, es sei denn, das Gesetz verlangt etwas anderes. In jedem Fall hat UPF das Recht, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht gemäß dem Gesetz vorzulegen.
3. Die Parteien werden die Angelegenheit erst an den Richter verweisen, nachdem sie ihr Bestes getan haben, um die Streitigkeit durch gegenseitige Konsultation beizulegen.

Artikel 8.    Standort und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer in Roermond in den Niederlanden registriert.
2. Es gelten die jeweils aktuellsten AGB bzw. die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit UPF gültige Fassung.
3. Bei Streitigkeiten über die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgebend.